Mit dem Ausdruck "altersentsprechend überdurchschnittliche geistige Leistungsfähikgeit" habe sie gemeint, dass seine geistige Leistungsfähikgeit für sein hohes Alter im Vergleich zu anderen Patienten in diesem Alter überdurchschnittlich sei (siehe Verhandlungsprotokoll der Vorinstanz vom 6. September 2011). Die schriftlichen Arztzeugnisse von Frau Dr. med. I.____ werden angesichts ihrer Befragung anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung stark relativiert was die Urteilsfähigkeit im Hinblick auf grössere finanzielle Entscheidungen betrifft. Ihre Arztberichte bezogen sich betreffend Urteilsfähigkeit vielmehr auf Alltagsgeschäfte und nicht auf anspruchsvollere Geschäfte.