Mit dem Ausdruck "bei vollem Verstand" habe sie das medizinisch gemeint. Das sei bei gutem Mini-Mental-Test und Uhrentest und bei problemloser Kommunikation so. Mit dem Ausdruck "altersentsprechend überdurchschnittliche geistige Leistungsfähikgeit" habe sie gemeint, dass seine geistige Leistungsfähikgeit für sein hohes Alter im Vergleich zu anderen Patienten in diesem Alter überdurchschnittlich sei (siehe Verhandlungsprotokoll der Vorinstanz vom 6. September 2011).