Auch die Kommunikation mit F.____ habe sie überzeugt. Sie führte bei der Vorinstanz aus, dass man aus einem bestandenen Mini-Mental-Test nicht auf die Urteilsfähigkeit in Bezug auf grössere finanzielle Entscheidungen schliessen könne. Sie konnte sich daher auch nicht klar dazu äussern, ob der Erblasser in Bezug auf grössere finanzielle Entscheidungen urteilsfähig war. Sie sagte ebenfalls aus, dass sie damals frischgebackene Hausärztin gewesen sei und auch, dass sie heute einen solchen Patienten, wenn grössere geschäftliche Entscheidungen anstehen würden, beispielsweise an die Memory-Klinik weiter verweisen würde. Mit dem Ausdruck "bei vollem Verstand" habe sie das medizinisch gemeint.