ein Uhrentest sei ebenfalls unauffällig gewesen. Im Bericht vom 24. Mai 2005 bestätigte sie nach Durchführung von praxisrelevanten Tests eine altersentsprechend überdurchschnittliche geistige Leistungsfähigkeit. Frau Dr. med. I.____ wurde von der Vorinstanz als Zeugin angehört. Die Ärztin sagte aus, sie habe wahrscheinlich den Uhrentest und sicher den Mini-Mental-Test gemacht. Diese seien in Ordnung gewesen und nie pathologisch in Bezug auf Demenz ausgefallen. Auch die Kommunikation mit F.____ habe sie überzeugt.