Er habe sich zur Leistung eines auch für eine wohlhabende Person hohen Gesamtbetrages von schliesslich CHF 568'000.-- verpflichtet. Es sei zudem aus der Erklärung nicht ohne Weiteres bestimmbar, wie hoch die Verpflichtung sei, da kein Gesamtbetrag, sondern nur ein laufender, monatlicher Betrag angegeben werde. Es sei auch kein Anfangsdatum ersichtlich, sondern nur der Hinweis, die Entschädigung erfolge "für mehr als 10 Jahre". Eine weitere Schwierigkeit bestehe darin, dass die Erklärung von der Widerklägerin vorformuliert und vom Erblasser lediglich unterzeichnet worden sei.