Bezüglich des geistigen Zustands des Erblassers ergebe sich aus den Beweismitteln kein einheitliches Bild. In finanziellen und administrativen Belangen würden jedoch alle Quellen den Erblasser als heillos überfordert beschreiben. Dies stelle auch den Hauptgrund für das ab September 2004 hängige vormundschaftliche Verfahren dar. Die Delegation der Vormundschaftsbehörde und auch der vorläufige Vertreter des Erblassers würden die im Herbst 2004 angetroffene administrative und finanzielle Situation als desolat, chaotisch und intransparent beschreiben.