6. Der zweite Teil der Berufung bezieht sich auf die Widerklage. Die Berufungsklägerin machte bei der Vorinstanz mit Widerklage eine Forderung von CHF 568'000.-- zzgl. 5% Zins seit dem 17. März 2006 für monatlichen Pflegelohn von CHF 4'000.-- für die Zeit ab Juli 1994 bis und mit März 2006 bzw. 142 Monate geltend, da sie für den Erblasser die anfallenden Hausarbeiten verrichtet, Einkäufe getätigt, Essen zubereitet, Chauffeurdienste verrichtet und den Erblasser bei Krankheit und wegen zunehmenden altersbedingten Beschwerde gepflegt habe. Dafür habe er ihr mehrfach einen Lohn von CHF 4'000.-- pro Monat versprochen und mehrere diesbezügliche Schuldanerkennungen unterzeichnet.