Die Erben haben das Testament vom 8. September 1998 mit Klage angefochten. Zwischen den Parteien ist streitig, ob das Testament dem Ehe- und Erbvertrag widerspricht, insbesondere ob die entsprechenden Bestimmungen im Ehe- und Erbvertrag vertraglicher Natur mit Bindungswirkung oder testamentarischer Natur sind, ob sich die entsprechende Klausel im Ehe- und Erbvertrag auf das Gesamtgut im Zeitpunkt des Erstversterbenden oder auf den Nachlass des Zweitversterbenden bezieht, ob überhaupt eine Benachteiligung der Erben vorliegt und ob die mit Testament vermachte Liegenschaft Vermögensbestandteil des Gesamtgutes ist.