F. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheinen die Berufungsklägerin mit ihrem Rechtsvertreter und für die Berufungsbeklagten nur deren Rechtsvertreter. Die Parteien halten an ihren bereits mit den Berufungsschriften gestellten Rechtsbegehren fest, wobei die Berufungsbeklagten betreffend der Widerklage eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz zur Berechnung beantragen, falls das Gericht der Ansicht sein sollte, dass das Lohnversprechen gültig sei. Auf die Ausführungen der Parteien wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen