Weiter beantragte sie, es seien der Kostenentscheid des angefochtenen Urteils aufzuheben und sämtliche ordentlichen wie auch ausserordentlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens dem Ausgang des Berufungsverfahrens entsprechend den Klägern, Widerbeklagten und Berufungsbeklagten in solidarischer Verbindung aufzuerlegen. Weiter beantragte sie die o/e-Kostenfolge. Auf die Ausführungen wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen.