C. Gegen dieses Urteil hat E.____ mit Eingabe vom 1. Februar 2012 Berufung erklärt. Sie beantragte, es sei in Gutheissung der Berufung die Klage abzuweisen und es seien die Kläger und Widerbeklagten sowie Berufungsbeklagten in solidarischer Verbindung zu verurteilen, ihr CHF 568'000.-- zzgl. 5% Zins seit dem 17. März 2006 zu bezahlen. Weiter beantragte sie, es seien der Kostenentscheid des angefochtenen Urteils aufzuheben und sämtliche ordentlichen wie auch ausserordentlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens dem Ausgang des Berufungsverfahrens entsprechend den Klägern, Widerbeklagten und Berufungsbeklagten in solidarischer Verbindung aufzuerlegen.