A. Am 13. Dezember 2006 reichten die Kinder des Erblassers F.____ Klage gegen G.____ und E.____ ein und beantragten, es sei das eigenhändige Testament des Erblassers vom 8. September 1998 vollumfänglich aufzuheben resp. das in diesem Testament an die beiden Beklagten ausgerichtete Vermächtnis auf CHF 0.-- herabzusetzen; unter o/e-Kostenfolge. E.____ begehrte die Abweisung der Klage und erhob eine Widerklage, mit welcher sie beantragte, es seien die Kläger und Widerbeklagten in solidarischer Verbindung zu verurteilen, ihr CHF 568'000.-- zuzüglich 5% Zins seit 17. März 2006 zu bezahlen; unter o/e-Kostenfolge.