2. Die Entscheidgebühr für das vorliegende Berufungsverfahren wird auf CHF 1'400.-- festgelegt. Über die Verteilung dieser Prozesskosten inkl. allfälliger Parteientschädigungen für das vorliegende Berufungsverfahren hat der Bezirksgerichtspräsident Liestal im Rahmen der Neubeurteilung der Kontosperre zu befinden. Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht