Die Kosten der berufsmässigen Vertretung sind nach Zeitaufwand zu einem Ansatz von CHF 250.00 zu berechnen. Der entsprechende Aufwand ist in Anbetracht der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache für die Rechtsvertreterin des Berufungsklägers auf sechs Stunden zuzüglich geschätzten Auslagen entsprechend dem Aufwand von CHF 70.-- und der Mehrwertsteuer (6 x CHF 250.-- = CHF1'500.--, Auslagen CHF 70.--, MWSt CHF 125.60, total CHF 1'695.60) sowie für den Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten auf vier Stunden zuzüglich geschätzten Auslagen entsprechend dem Aufwand von CHF 20.00 und der Mehrwertsteuer (4 x CHF 250.-- = CHF1'000.--, Auslagen CHF 20.--, MWSt CHF 81.60,