Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 318 N 37). 3.3 Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine gravierende Verletzung des rechtlichen Gehörs. Zudem soll das Prinzip der double Instance nicht verletzt werden. Das Kantonsgericht sieht daher davon ab, die Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelverfahren zu heilen. Somit ist gestützt auf die vorstehenden Erwägungen zwingend geboten, die vorliegende Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Zweck der Rückweisung liegt letztlich auch in der Vermeidung von Nachteilen für die Parteien, welche sie dadurch erleiden, dass nur eine Instanz über wichtige Sach- und Rechtsfragen entscheidet.