Die gegnerischen Ausführungen zu diesem Punkt seien recht wirr und es werde nicht erläutert, was mit Rechtsverlust, tatsächlichen Nachteilen und finanziellen Verlusten gemeint sei. Der Ehemann versuche die güterrechtliche Auseinandersetzung vorweg zu nehmen, indem er zusammen rechne, was als Vermögen vorhanden sei und wie sinnlos eine Verfügungssperre sei. Damit werde vorweggenommen, was durch die Vorinstanz erst entschieden werden müsse. Nicht zu hören sei der Einwand, dass viel Geld benötigt werde für die Ergreifung von Rechtsmitteln. Offensichtlich trage die gegnerische Parteivertreterin dazu bei, die vorhandenen Vermögenswerte durch Anwaltskosten zu vermindern.