Sein monatlicher Bedarf betrage CHF 7'800.-- und seine streitwertabhängigen Parteikosten für die Gerichtsverfahren ca. CHF 40'000.-- oder 50'000.--. Zusätzlich würden weitere Beweiserhebungen anstehen (Immobilienbewertung und amtliche Erkundigung). Der Eventualantrag wird damit begründet, dass das Gericht in keiner Weise zu einer Einigung zwischen den Parteien beigetragen habe. C. Mit Berufungsantwort vom 4. Dezember 2012 beantrage die Ehefrau, es sei auf die Berufung nicht einzutreten und falls darauf eingetreten werde, sei sie abzuweisen; unter o/e-