Aufgrund der Kontosperre habe der Ehemann keinerlei wirtschaftliche Freiheit, im Gegensatz zur Ehefrau, welche ihren bisherigen Lebensstandard wie während der Ehe fortsetzen könne. Der Ehemann benötige bereits für die Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht und die Ergreifung der erforderlichen Rechtsmittel einige Tausend Schweizerfranken. Das frei verfügbare Vermögen habe bei der vorinstanzlichen Verhandlung weniger als CHF 49'000.-- betragen und sich seither unweigerlich vermindert. Sein monatlicher Bedarf betrage CHF 7'800.-- und seine streitwertabhängigen Parteikosten für die Gerichtsverfahren ca. CHF 40'000.-- oder 50'000.--.