Die Parteien würden mehrere Vermögensdispositionen besitzen, über welche sie ohne die Zustimmung des anderen nicht verfügen könnten. Auch ohne Berücksichtigung des gesperrten Kontos des Ehemannes sei ein gemeinsames, nicht zur freien Verfügung eines der Ehegatten stehendes Vermögen von CHF 920'000.-- vorrätig. Die erfolgte Kontosperre sei daher nicht geboten gewesen und nicht verhältnismässig. Aufgrund der Kontosperre habe der Ehemann keinerlei wirtschaftliche Freiheit, im Gegensatz zur Ehefrau, welche ihren bisherigen Lebensstandard wie während der Ehe fortsetzen könne.