So habe sich das Gericht mit seinen Anträgen und Begründungen vom 29. Februar 2012 überhaupt nicht auseinandergesetzt und habe diese nicht in die Erwägungen einfliessen lassen. Er habe keine Gelder verschwinden lassen, weshalb die Vorinstanz den Sachverhalt unrichtig festgestellt habe. Aufgrund der eingereichten Bankunterlagen beim Bezirksgericht Liestal könnten die von der Ehefrau getätigten Transaktionen nachgewiesen werden. Die Parteien würden mehrere Vermögensdispositionen besitzen, über welche sie ohne die Zustimmung des anderen nicht verfügen könnten.