Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen A. Im Ehescheidungsverfahren zwischen A.____ und B.____ hat der Bezirksgerichtspräsident Liestal auf Antrag der Ehefrau hin mit superprovisorischer Verfügung vom 13. Januar 2012, Ziffer 2, das Sparkonto Nr. X.____, lautend auf den Ehemann, in dem Sinne gesperrt, als dass über dieses Konto nur noch beide Ehegatten gemeinsam verfügen konnten. Mit Verfügung vom 20. September 2012, Ziffer 10, wurde diese Kontosperrung vorläufig weiterhin bestätigt.