4. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Berufungsklägerin wird deren Rechtsvertreter, Dr. Thomas Christen, ein Anwaltshonorar von CHF 6'261.85 (inkl. Auslagen und CHF 463.85 MwSt) aus der Gerichtskasse ausbezahlt. Vorsitzender Richter Gerichtsschreiberin Dieter Freiburghaus Karin Arber Die Berufungsklägerin hat gegen diesen Entscheid Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht (Verfahrensnummer 5A_686/2012) erhoben. Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht