Demnach wird erkannt: ://: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 10'000.-- wird der Berufungsklägerin auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Berufungsklägerin gehen diese Kosten zu Lasten des Staates. 3. Die Berufungsklägerin hat den Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 2'482.90 (inkl. Spesen und CHF 183.90 MWST) zu bezahlen. 4. Zufolge