Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Erbvertrag auf das Gesamtgut im Zeitpunkt des Erstversterbenden oder auf den Nachlass des Zweitversterbenden bezieht, ob überhaupt eine Benachteiligung der Erben vorliegt, ob die mit Testament vermachte Liegenschaft Vermögensbestandteil des Gesamtgutes ist und ob der Ehe- und Erbvertrag wegen der langen Bindungswirkung Art. 27 ZGB widerspricht.