Die Erben haben das Testament vom 8. September 1998 mit Klage angefochten. Zwischen den Parteien ist streitig, ob das Testament dem Ehe- und Erbvertrag widerspricht, insbesondere ob die entsprechenden Bestimmungen im Ehe- und Erbvertrag vertraglicher Natur mit Bindungswirkung oder testamentarischer Natur sind, ob sich die entsprechende Klausel im Ehe- und