Auf die Ausführungen wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. E. Mit Verfügung vom 19. April 2012 schloss die Präsidentin des Kantonsgerichts Basel- Landschaft, Abteilung Zivilrecht, den Schriftenwechsel und lud die Parteien zur Hauptverhandlung vor. Weiter teilte sie den Parteien mit, dass die Hauptverhandlung zeitgleich mit dem Verfahren Nr. 400 12 34 (Berufung von G.____) durchgeführt werde. F. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheinen die Berufungsklägerin mit ihrem Rechtsvertreter und für die Berufungsbeklagten nur deren Rechtsvertreter. Die Parteien halten an ihren be-