Zumindest vom 25. November 2010 bis zum 05. Januar 2011 war er für die C.____ GmbH arbeitstätig, womit die vorinstanzliche Annahme, der Beklagte habe keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt, widerlegt ist. Im Weiteren ist festzustellen, dass die letzte Stellenbemühung vom April 2011 datiert, weshalb anzunehmen ist, dass sich der Beklagte seit nahezu zwei Jahren um keine Arbeitsstelle mehr bemüht. Angesichts dieser Umstände sowie im Hinblick darauf, dass der Beklagte gesund und noch mehr als zehn Jahre vom Erreichen des Pensionsalters entfernt ist, muss davon ausgegangen werden, dass er bei gutem