_ hat ergeben, dass das aktuelle jährliche Nettoeinkommen der Ehefrau des Beklagten rund CHF 80'000.00 beträgt, was einem monatlichen Einkommen von rund CHF 6'600.00 entspricht. Ob dieses Einkommen den Unterhalt des Beklagten, seiner Ehefrau und ihres mündigen Sohnes, welcher ebenfalls im ehelichen Haushalt lebt, im erforderlichen Ausmass (vgl. BGE 118 II 97 ff.) abzudecken vermag, kann nicht klar ermittelt werden, da die massgeblichen Bedarfszahlen fehlen. Die Frage kann jedoch aus den nachstehend erörterten Gründen offen bleiben.