F. Nach Eingang der angeforderten Steuerunterlagen führte der Rechtsvertreter des Klägers mit Eingabe vom 11. Februar aus, dass das eheliche Einkommen in den Jahren 2010 und 2011 durchschnittlich CHF 7'000.00 pro Monat betragen habe, was ausreiche, dem Beklagten einen Hausmannslohn von monatlich CHF 750.00 zu entrichten. Ausserdem könnte der Beklagte mit Sicherheit ein Erwerbseinkommen von rund CHF 5'000.00 pro Monat erzielen, was die Bezahlung des geltend gemachten Unterhaltsbeitrages ermöglichen würde. Erwägungen