://: 1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird die Verfügung des Bezirksgerichts Liestal vom 1. Oktober 2012 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "Der Ehemann hat der Ehefrau mit Wirkung per 1. September 2011 für die Dauer des Verfahrens einen monatlichen und monatlich im Voraus zu bezahlender Unterhaltsbeitrag von CHF 3'980.00 zu bezahlen." 2. Die Gerichtsgebühr von CHF 1'400.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Jede Partei hat die Kosten der berufsmässigen Vertretung selbst zu bezahlen.