Aus den von der Berufungsbeklagten mit Klage vom 9. September 2011 eingereichten Jahresrechnungen der Praxis des Berufungsklägers der Jahre 2008 und 2009 (Klagebeilage 23) geht hervor, dass der Berufungskläger im Jahr 2007 insgesamt CHF 19'968.50 und in den Jahren 2008 und 2009 jeweils CHF 19'770.00 (vgl. Jahresrechnung 2008, Seite 7, und Jahresrechnung 2009, Seite 7) in die persönliche Vorsorge einbezahlt hat. Aus diesen Belegen geht zudem hervor, dass diese Beträge direkt dem Privatkonto des Berufungsklägers belastet wurden und somit von diesem auch effektiv privat bezahlt und nicht bereits von dessen Nettoeinkommen in Abzug gebracht wurden.