ZPO das Präsidium der Abteilung Zivilrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. 2. Materielles 2.1 Nachfolgend gilt es die einzelnen vom Berufungskläger angefochtenen Elemente der Verfügung vom 1. Oktober 2012 respektive der darin vorgenommenen Unterhaltsberechnung näher zu betrachten. Vorab ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die Unterhaltsberechnung richtigerweise anhand der Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit hälftiger Überschussverteilung vorgenommen hat.