In Bezug auf das Pferd fügte die Berufungsbeklagte an, dass sie bereits im Jahr 1999 wieder zu reiten begonnen habe und sie auch heute noch über kein eigenes Pferd verfüge, sondern vielmehr einzig die Kosten des von ihr betreuten Pferdes übernehme und gleichzeitig dieses Pferd reiten dürfe. Hinsichtlich des Einkommens sei im Gegensatz zu den Ausführungen des Berufungsklägers und der Vorinstanz nicht auf ein durchschnittliches Einkommen des Berufungsklägers sondern auf das effektiv im Zeitpunkt der Klageeinreichung erzielte Nettoeinkommen abzustellen.