Eine Pensumserhöhung käme weiter nicht in Frage, einerseits wäre dies an ihrem momentanen Arbeitsort nicht möglich, andererseits habe die Berufungsbeklagte einen Haushalt zu besorgen und eine 88-jährige Mutter zu betreuen. In Bezug auf das Pferd fügte die Berufungsbeklagte an, dass sie bereits im Jahr 1999 wieder zu reiten begonnen habe und sie auch heute noch über kein eigenes Pferd verfüge, sondern vielmehr einzig die Kosten des von ihr betreuten Pferdes übernehme und gleichzeitig dieses Pferd reiten dürfe.