Die Gerichtsgebühr von CHF 250.-- wird der Beschwerdegegnerin auferlegt. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von CHF 550.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht