vom 31.03.1995, Beilage 9 der Eingabe der Ehefrau vom 26.09.2011 an das Bezirksgericht Waldenburg). In der Steuererklärung 2010 hat die Ehefrau zusätzlich Kontoguthaben ausgewiesen, nämlich bei der C.____ auf einem Konto den Betrag von CHF 22'904.-- sowie auf einem weiteren Konto den Betrag von CHF 10'257.--. Auf diesem Konto befand sich per 2. Dezember 2011 ein Betrag von CHF 12'281.37 (siehe Kontobeleg zur Eingabe der Ehefrau vom 23.02.2012 an das Kantonsgericht). Eine Verminderung der von der Ehefrau in der Steuererklärung 2010 deklarierten Guthaben ist nicht ersichtlich und wird von ihr auch nicht behauptet.