Darüber hinaus verfügen die Parteien über ein Einfamilienhaus, welches mit einer Hypothek von lediglich CHF 250'000.-- belastet ist. Auch wenn der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft nicht bekannt ist, kann ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass das Vermögen aus dieser Liegenschaft den Notgroschen von CHF 20'000.-- bis 25'000.-- bei Weitem übersteigt, zumal beim Kauf der Liegenschaft im Jahre 1995 Eigenmittel im Betrag von CHF 200'000.-- investiert wurden (siehe Schreiben der C.____ vom 31.03.1995, Beilage 9 der Eingabe der Ehefrau vom 26.09.2011 an das Bezirksgericht Waldenburg).