Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Die Gerichtsgebühr von CHF 1'400.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt und geht zufolge bewilligter unentgeltlicher Rechtspflege zulasten des Staates. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung werden den Rechtsbeiständen folgende Anwaltshonorare aus der Staatskasse entrichtet: Advokat Dieter Gysin CHF 1'827.05 Advokatin Stefanie Mathys-Währer CHF 2'166.50 Präsidentin Gerichtsschreiber