Da er im RAV mangels genügenden Wissens im Schreinerberuf 2008 eine Umschulung gemacht habe, habe er in dieser Branche keine Bewerbungen mehr gemacht. Seine RAV-Beraterin habe ihm auch gesagt, in der Schreinerbranche habe er nur geringe Erfolgschancen. Er habe sich auch für Zwischenverdienste beworben, aber es sei bis jetzt noch nicht dazu gekommen. Er erhalte keine Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Die Ehefrau bestätigte, die Kinderzulage zu beziehen. Im Monat erhalte sie CHF 85.00 Prämienverbilligung. Sie wohne nicht mit dem Vater ihres zweiten Kindes zusammen, beabsichtige das auch in Zukunft nicht und werde weiterhin von der Sozialhilfe G.____ unterstützt.