Er sei aber bemüht, in enger Zusammenarbeit mit seiner Sachbearbeiterin beim RAV seine Situation zu verbessern. Wegen seines beruflichen Werdegangs und seiner gesundheitlichen Probleme wegen eines Unfalls gestalte sich die Arbeitssuche für ihn als sehr schwierig. Aufgrund seiner persönlichen beruflichen und gesundheitlichen Entwicklung könne ihm nicht einfach ein hypothetisches Einkommen basierend auf einer statistischen Lohnstrukturerhebung angerechnet werden. Die Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung treffe daher nicht zu.