Zunächst sei festzustellen, dass die Ehefrau seit mehreren Monaten mit ihrem neuen Partner zusammen lebe und sich somit ihr Grundbedarf verringert habe, zumal ihr nur noch die halbe Miete angerechnet werden könne. Ferner werde aus den vom Ehemann eingereichten Unterlagen ersichtlich, dass er während der bisherigen Dauer der Ehe einen durchschnittlichen Monatsnettolohn von CHF 3'200.00 erwirtschaftet habe. Dass sich sein monatliches Arbeitslosentaggeld dennoch auf ca. CHF 3'670.00 netto belaufe, habe er dem Umstand zu verdanken, dass er zuletzt gar zwei verschiedene Jobs gleichzeitig erfüllt habe.