://: 1. Auf die Berufung wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 1'400.00 wird der Berufungsklägerin auferlegt. 3. Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 2'252.50 zuzüglich Auslagen von CHF 153.60 und 8 % MWST von CHF 192.50 zu bezahlen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer Andreas Linder Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht