Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht die Bejahung der Sachlegitimation einer der Parteien oder einer einzelnen Anspruchsvoraussetzung. Zwischenentscheide über eine prozessuale Frage sind nach Art. 237 Abs. 1 ZPO Entscheide, in welchen das Vorliegen einer positiven Prozessvoraussetzung bejaht oder einer negativen verneint wird. Den häufigsten Fall eines solchen Zwischenentscheids stellt die Abweisung der Unzuständigkeitseinrede dar (vgl. REETZ/THEILER, a.a.