E. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2012 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und den Parteien mitgeteilt, dass das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, am 23. Oktober 2012 gestützt auf die Akten entscheiden werde. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2012 reichte die Ehefrau eine Verlautbarung zur Stellungnahme des Ehemannes ein. Erwägungen