A. A. _____ (geb. 1960) und B. _____ (geb. 1962) stehen seit September 2010 in einem Scheidungsprozess vor dem Bezirksgericht Arlesheim. Nachdem eine einvernehmliche Regelung über die Scheidungsfolgen gescheitert war, ordnete das Bezirksgericht Arlesheim das schriftliche Verfahren an. Mit der Klagebegründung vom 5. Juni 2012 liess der Ehemann, vertreten durch Advokat Prof. Dr. Roland Fankhauser, unter anderem beantragen, dass als Verfahrensmassnahme die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau aufzuheben sei (Ziff. 6 der Rechtsbegehren).