173 der Klagebegründung). Damit ist noch nicht gesagt, ob und welche Vereinbarungen die C.____GmbH und die Klägerin über die Kostentragung für den Fall der Nichtrealisierbarkeit dieses Projekts getroffen haben. Dass die Klägerin und die H.____GmbH & Co. KG zur gleichen Firmengruppe gehören, ist ebenso wenig ein Indiz dafür, dass sie für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt "Schrottplatz" einen Vergütungsanspruch gegenüber der C.____GmbH hätten.