Die Vorinstanz kam also trotz Bestreitung durch die Beklagte gestützt auf blosse Indizien zum Schluss, ein Schaden der C.____GmbH sei nachgewiesen. Dabei haben die Ausführungen der Beklagten im Zusammenhang mit der beantragten Prozesskaution keinen Bezug zu den rechtlichen Verbindungen der C.____GmbH mit der Klägerin und der H.____GmbH & Co. KG hinsichtlich des Projekts