224 der Klagbegründung). Die Beklagte bestritt das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zwischen der C.____GmbH und der H.____GmbH & Co. KG resp. der Klägerin (vgl. Rz. 250 der Klagantwort). Die Klägerin hat im erstinstanzlichen Verfahren darauf verzichtet, im Rahmen der mündlichen Replik diesbezüglich Beweisanträge zu stellen oder Beweismittel einzureichen (vgl. Beweismitteleingabe der Klägerin vom 15.11.2011 und Plädoyernotizen vom 23.11.2011). Die Vorinstanz hat aus dem Vortrag der Beklagten hinsichtlich der beantragten Prozesskaution, die Klägerin sei bloss eine vorgeschobene "Erfüllungsgehilfin" der C.____GmbH (vgl. Eingabe der Beklagten vom 28.12.2010, S. 3 Rz.