Die Klägerin begründete das Entstehen dieser Ersatzforderungen damit, dass die C.____GmbH im Hinblick auf die Realisierung des Projekts "Schrottplatz Schweiz" die H.____GmbH & Co. KG und die Klägerin, welche Gruppen-Gesellschaften der C.____-Gruppe seien (vgl. Rz. 33 und 36 der Klagbegründung), mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragt habe. Für die Kosten, die diesen beiden Gesellschaften aus diesen Aufträgen entstanden seien, hätten sie einen Vergütungsanspruch gegen die C.____GmbH. Im Umfang dieser Vergütungsansprüche habe diese einen Schaden, den sie gegenüber der Beklagten geltend machen könne (vgl. Rz. 224 der Klagbegründung).