Die Rechnungen oder Zahlungsbelege lauten auf die H.____GmbH & Co. KG oder auf die Klägerin. Dies sind rechtlich Drittfirmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ein Schadenersatzanspruch der C.____GmbH würde voraussetzen, dass die H.____GmbH & Co. KG und die Klägerin im Umfang der bezahlten Rechnungen eine Ersatzforderung gegen die C.____GmbH erworben hätten. Die Klägerin begründete das Entstehen dieser Ersatzforderungen damit, dass die C.____GmbH im Hinblick auf die Realisierung des Projekts "Schrottplatz Schweiz" die H.____GmbH & Co. KG und die Klägerin, welche Gruppen-Gesellschaften der C.____-Gruppe seien (vgl. Rz.